| Kfz Versicherung |
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| Geschrieben von: Administrator |
| Mittwoch, 20. April 2011 um 09:37 Uhr |
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Die Kfz Versicherung ist eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge. Achtung! Diese Pflicht gilt sogar für einige Fahrräder mit Hilfsmotor. Ebenso unterliegen die Versicherer einer Annahmepflicht für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Dieser Annahmezwang gilt jedoch nur für die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung. Trotz allem ist die Kfz Versicherung nicht nur eine vom Gesetz aufgebürdete Last: Wenn Sie Verursacher eines Unfalls im Straßenverkehr sind, sind Sie unbegrenzt schadenersatzpflichtig. Ihre Versicherung übernimmt an dieser Stelle berechtigte Forderungen, oder aber wehrt unberechtigte vor Gericht ab. Sinnvoll kann sicherlich der zusätzliche Abschluss einer Kaskoversicherung sein, dieser ist jedoch im Gegensatz zur Kfz Versicherung freiwillig. Die Kosten hängen maßgeblich von der Kfz Versicherungsklasse ab. Generell gilt: Die Haftpflichtversicherung hat die Aufgabe, entstandene Schäden so zu ersetzen, dass den Geschädigten finanziell keine, durch den Unfall entstandenen, Belastungen oder Defizite befallen. Sie trägt die Unfallkosten jedoch nur dann allein, wenn keine Mitschuld durch den Unfallgegner nachzuweisen ist. Auch für den Geltungsbereich der Haftpflichtversicherung liegt eine gesetzliche Regelung vor. Darunter fallen alle europäischen Länder, sowie Gebiete, die der EU-Wirtschaftsgemeinschaft angehören. Mitversichert sind abgesehen von dem Versicherungsnehmer, der Fahrzeughalter und jede weitere auf das versicherte Fahrzeug zugelassene Person. In die Berechnung des Versicherungsbeitrages zur Kfz Haftpflichtversicherung fließen mehrere Faktoren ein. Darunter im Wesentlichen drei Kfz Versicherungsklassen:
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