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Kfz Versicherung PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Mittwoch, 20. April 2011 um 09:37 Uhr

Die Kfz Versicherung ist eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge. Achtung! Diese Pflicht gilt sogar für einige Fahrräder mit Hilfsmotor. Ebenso unterliegen die Versicherer einer Annahmepflicht für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Dieser Annahmezwang gilt jedoch nur für die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung. Trotz allem ist die Kfz Versicherung nicht nur eine vom Gesetz aufgebürdete Last: Wenn Sie Verursacher eines Unfalls im Straßenverkehr sind, sind Sie unbegrenzt schadenersatzpflichtig. Ihre Versicherung übernimmt an dieser Stelle berechtigte Forderungen, oder aber wehrt unberechtigte vor Gericht ab. Sinnvoll kann sicherlich der zusätzliche Abschluss einer Kaskoversicherung sein, dieser ist jedoch im Gegensatz zur Kfz Versicherung freiwillig. Die Kosten hängen maßgeblich von der Kfz Versicherungsklasse ab.

Generell gilt: Die Haftpflichtversicherung hat die Aufgabe, entstandene Schäden so zu ersetzen, dass den Geschädigten finanziell keine, durch den Unfall entstandenen, Belastungen oder Defizite befallen. Sie trägt die Unfallkosten jedoch nur dann allein, wenn keine Mitschuld durch den Unfallgegner nachzuweisen ist. Auch für den Geltungsbereich der Haftpflichtversicherung liegt eine gesetzliche Regelung vor. Darunter fallen alle europäischen Länder, sowie Gebiete, die der EU-Wirtschaftsgemeinschaft angehören. Mitversichert sind abgesehen von dem Versicherungsnehmer, der Fahrzeughalter und jede weitere auf das versicherte Fahrzeug zugelassene Person.

In die Berechnung des Versicherungsbeitrages zur Kfz Haftpflichtversicherung fließen mehrere Faktoren ein. Darunter im Wesentlichen drei Kfz Versicherungsklassen:

  • 1. Die Kfz Versicherungsklasse der Schadenfreiheitsstufen ist unter ihnen die Bekannteste. Die Zahl der unfallfrei gefahrenen Jahre in dem Zeitraum, in welchem man ein Fahrzeug auf eigenen Namen angemeldet hat, entscheidet über die Einstufung in eine Schadenfreiheitsklasse.
  • 2. Die Typklasse bezieht sich auf das jeweils gefahrene Modell. Zur Einstufung der Modelle in eine Typklasse werden umfangreiche Unfallstatistiken ausgewertet. Dieses Zuweisen ändert sich jedoch jährlich und ist daher kaum vorhersagbar.
  • 3. Eine weitere Kfz Versicherungsklasse ist abhängig von der regionalen Unfallhäufigkeit. Jeder Zulassungsbezirk im Bundesland erhält eine eigene Regionalklasse. Auch diese Versicherungsklasse variiert von Jahr zu Jahr.
 

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